|

Gemeinsame Erklärung zur Förderung der Landesgeschäfts-stellenarbeit der familienbezogenen Selbsthilfe und der überörtlichen Organisationen der Familienhilfe I. Präambel Das Ziel der Vereinbarungspartner ist eine Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für ein nachhaltig familienfreundliches Nordrhein-Westfalen. Ein unverzichtbares Element wirksamer Familienpolitik ist dabei eine partnerschaftliche, verlässliche Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und den im Bereich der Familienselbsthilfe und Familienhilfe tätigen Landesverbänden. Namentlich sind dies derzeit für die Familienselbsthilfe: Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V. Landesverband der Mütterzentren in NRW e.V. Pflege- und Adoptivfamilien NRW e.V. Verband alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband NRW e.V. und für die Familienhilfe: Deutscher Familienverband Landesverband NRW e.V. Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen Landesverband Rheinland e.V. Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen Landesarbeitskreis Westfalen-Lippe Familienbund der Katholiken Landesverband NRW e.V. Progressiver Eltern- und Erzieherverband NW e.V. Verband alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband NRW e.V. In den Familienhilfeorganisationen ist die Interessenvertretung ein wichtiger Schwerpunkt. Interessenvertretung ist ein System zur Aktivierung, Befähigung und Begleitung von Personen, Organisationen/Verbänden, die sich mit und für Familien engagieren mit dem Ziel, Strukturen und Bedingungen in der Gesellschaft familienfreundlicher zu gestalten. Der Arbeit der Familienselbsthilfeorganisationen liegt im Kern folgendes Selbstverständnis zugrunde: Als soziale Selbsthilfe setzt Familienselbsthilfe am familialen Lebenszusammenhang an. Familienselbsthilfe kann beschrieben werden als eine Vielzahl von Ansätzen, Ideen und Möglichkeiten, gemeinsam mit anderen Müttern, Vätern und Kindern Lösungs-, Entlastungs- und/oder Ergänzungsmöglichkeiten für sich und andere zu entwickeln, die bei der Bewältigung des Familienalltags helfen. Die beiden genannten Schwerpunkte sind historisch gewachsen und schließen sich innerhalb einer Organisation nicht aus. Die Landesgeschäftsstellen der Familienselbshilfeorganisationen und Familienhilfeorganisationen arbeiten bei der Weiterentwicklung familienfreundlicher Verhältnisse eng zusammen. Seit Beginn der 90er Jahre hat die familienpolitische Bedeutung der Familienselbsthilfe deutlich zugenommen. II. Ausgangssituation Seit den 60er Jahren wird die Familienhilfe mit Landesmitteln gefördert. Mitte der 90er Jahre wurde die Familienselbsthilfe in die Förderung aufgenommen. Inzwischen erhalten 7 Organisationen eine Förderung als Familienhilfeorganisationen und 5 Organisationen eine Förderung als Familienselbsthilfeorganisationen. Außerdem wird die Koordinationsstelle der LAGF, in der sich verschiedene Familienverbände (auch nicht geförderte) zusammengeschlossen haben, vom Land gefördert. In dem Entschließungsantrag (LT-Drucksache 13/2114) „Familienselbsthilfe unterstützen und verlässlich fördern” wurde die Bedeutung der Familienselbsthilfe gewürdigt und die damalige Landesregierung aufgefordert, ein entsprechendes Förderkonzept vorzulegen, das im Wesentlichen die folgenden Bausteine enthalten soll: - Förderung der landesweiten Vernetzungsstellen der Familien-selbsthilfeverbände
- Förderung von Qualifizierungs- und Schulungsangeboten
- Förderung von Projekten in neuen Themen- und Problemfeldern, die durch Familienselbsthilfe bekannt werden.
Die derzeitige Förderung entspricht diesen Grundsätzen. Um die Förderkonzeption zeitgemäß weiter zu entwickeln und die Familienselbsthilfe der Familienhilfeorganisationen und der Familienselbsthilfeorganisationen in Nordrhein-Westfalen aktuell zu verifizieren, hat das ehemalige MGSFF eine Studie (Prof. Dr. Norbert Wohlfahrt, Ulrich Schmitz-Mandrela: „Familienselbsthilfe in NRW - Ergebnisse einer empirischen Bestandsaufnahme”) in Auftrag gegeben. Als wichtigstes Ergebnis stellt die Studie fest: - es kann zwischen Interessenverbänden und Familienselbsthilfeverbänden unterschieden werden
- die örtliche Selbsthilfearbeit ist durch die Landesverbände weiter zu entwickeln und zu vernetzen; dabei sollten die Selbsthilfekontaktstellen (KISS/KOSKON) einbezogen werden
- eine Grundförderung (Geschäftsstellenförderung) ist auch weiterhin für alle Verbände notwendig
- die Förderung von Projekten sollte vor allem auf neue innovative Themen der Familienselbsthilfe ausgerichtet sein.
Entsprechend dem Vorschlag der Studie haben die Beteiligten in einem Dialogprozess die Ausgestaltung der Ziele für eine Förderung entwickelt. Dabei sind die unterschiedlichen Strukturen und Aufgabenstellungen der Verbände berücksichtigt. Um künftig mit hoher Qualität und unter Nutzung größtmöglicher Synergien eine zeitgemäße, noch wirksamere Förderung der Familienhilfeorganisationen und der Familienselbsthilfeorganisationen zu erreichen, vereinbaren der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V., die unter I. genannten Familienselbsthilfe- und Familienhilfeorganisationen und das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen die im Folgenden dargestellten Ziele und Umsetzungsschritte. III. Ziele der Förderung Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt die Familienhilfeorganisationen und Familienselbsthilfeorganisationen mit landesweiter Bedeutung durch Förderung der Geschäftsstellenarbeit (vgl. hierzu das anliegende Eckpunktepapier). Künftig soll die Familienselbsthilfe größeres Gewicht erhalten. Deshalb sind die folgenden Ziele von besonderer Bedeutung: 1. Weiterentwicklung der Netzwerkarbeit - Die Kooperation zwischen Familienhilfeorganisatinen und Familien selbsthilfeorganisationen wird vertieft. - Die Selbsthilfearbeit der Landesverbände auf örtlicher Ebene wird in Kooperation mit den Selbsthilfekontaktstellen (KOSKON/KISS) verstärkt. 2. Familienhilfeorganisationen und Familienselbsthilfeorganisationen beraten, unterstützen und initiieren Selbsthilfegruppen und kooperieren gezielt mit schon bestehenden Selbsthilfegruppen. Dabei können sie die Erfahrungen und Serviceleistungen der Selbsthilfekontaktstellen einbeziehen. 3. Neue Themen und Problemfelder, die die Situation von Familien betreffen, werden in der Verbandsarbeit berücksichtigt. 4. Das ehrenamtliche Engagement wird verstärkt geschult und qualifiziert. IV. Umsetzung der Förderung Die Förderung soll durch Zuwendungsbescheid erfolgen. 1. Bestandteile der Förderung sind: a) eine Grund(Geschäftsstellen)förderung als Festbetrag zur Sicherstellung der personellen und sächlichen Ausstattung zur Wahrnehmung der Geschäftsstellenarbeit. Ausgehend von der derzeitigen Förderpraxis werden die Familienselbsthilfeorganisationen zusätzlich entsprechend ihrer gewachsenen gesellschaftlichen Bedeutung gefördert. Die durch die der Familienselbsthilfe innewohnende eigene Dynamik gewachsene Förderstruktur wird berücksichtigt. b) ein Festbetrag für die landesweite Koordination - wie die Landesgeschäftsstelle der LAGF 2. Qualifizierungs- und Schulungsangebote können zusätzlich gefördert werden (z.B. Förderung des sozialen Ehrenamtes). 3. Familienpolitische Einzelprojekte mit landesweiter Bedeutung, vor allem solche mit innovativem Charakter, sollen verstärkt gefördert werden. V. Umsetzungsschritte Die in dieser Erklärung genannten Ziele sind maßgebend für die künftige Förderung vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. Die im Jahr 2008 beginnende Förderpraxis wird unter Nutzung des Berichtswesens im bilateralen Gespräch zwischen dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und den einzelnen Organisationen sowie im gemeinsamen Dialog der beteiligten Partner ausgewertet und hinsichtlich Wirkungsweise und Machbarkeit überprüft und weiterentwickelt. Wird die Höhe der Förderung verändert, wird das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen in einem zeitnahen Dialog mit den Beteiligten Anpassungserfordernisse der Erklärung, der Eckpunkte sowie des Verwendungsnachweises klären.
 ________________________________________________________________ Dieter Greese Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. ________________________________________________________________ Michaela Schmitt Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. Landesgeschäftsstelle NRW ________________________________________________________________ Dr. Eva Sowa Landesverband der Mütterzentren in NRW e.V. ________________________________________________________________ Ursula Willms Pflege- und Adoptivfamilien NRW e.V. ________________________________________________________________ Susanne Bromberg Verband alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband NRW e.V. ________________________________________________________________ Doris Sandbrink Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen Landesverband Rheinland e.V. ________________________________________________________________ Dr. Remi Stork Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen/ Landesarbeitskreis Westfalen-Lippe ________________________________________________________________ Rolf Erdmeier Familienbund der Katholiken Landesverband NRW e.V. ______________________________________________________________ Anke Dander Progressiver Eltern- und Erzieherverband NW e.V. ________________________________________________________________ Petra Hepenstrick Deutscher Familienverband Landesverband NRW e.V. ________________________________________________________________ Cord Wellhausen Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. ________________________________________________________________ Armin Laschet Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
|