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Der neue paten 3/2016

Liebe Leserinnen
und Leser,

Auf hohem theoretischen Niveau werden die Belange von Pflegekindern in rechtlicher und fachlicher Sicht diskutiert und es werden Verfahrensabläufe definiert und Feststellungen getroffen, wie es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu guten Entscheidungen im Interesse des Kindeswohls kommen soll. Es gibt viele engagierte Menschen, die sich an diesen Diskussionen beteiligen, die in ihrer Praxis gute und etablierte Verfahrensstandards nutzen und damit wesentlich zu gelingender Pflegekindschaft beitragen. Pflegeeltern bei ihrer schwierigen Aufgabe so zu helfen und so Unterstützung zu leisten, wie es nötig und geboten ist, ist jedoch bedauerlicherweise längst kein flächendeckendes Angebot.

Die Gründe dafür reichen von Unkenntnis über den rechtlichen Rahmen über nicht ausgeschöpfte oder geforderte tatsächliche Erfordernisse bis hin zu Ignoranz. Letzteres meist aus finanziellen Gründen oder wenn Machtgehabe aus Behörden um sich greift. Ersteres – Unkenntnis – ist leicht zu überwinden, denn im Zeitalter des Internet stehen viele gute Informationen schnell und oft sogar kostenlos zur Verfügung. Hier regen wir an, das aktuelle Gutachten aus dem BMFSFJ (siehe S. 41 f.) zu lesen: es enthält wichtige Anregungen für notwendige Korrekturen in der Gesetzgebung, aber es zeigt auch, wie die Grundrichtung in der Dauerpflege ausgelegt sein müsste.

Ignoranz in Kombination mit Unkenntnis ist weiter verbreitet, als man es für möglich erachten mag: Wir kennen Fälle, in denen Pflegekinder sich ohne Notwendigkeit über viele Jahre ständig wechselnder Amtsvormünder oder Amtspfleger unterwerfen müssen, die die Interessen der Kinder nachweislich nicht vertreten, die es nicht für notwendig erachten, dem Kind rechtliches Gehör zu verschaffen und deren Praxis von „Stellvertreterhandeln“ der ganz alten Schule geprägt ist und die gar nicht wahr haben wollen, dass es einen Unterschied macht, wenn ich mich mit dem Interesse und dem Willen des Kindes auseinandersetze, also mein Handeln nach solchen internationalen Standards ausrichte und darüber nachdenken muss, wenn ich in der Rolle des gesetzlichen Vertreters nicht selbst wichtige Kinderrechte verletzen will. Die Forderung nach mehr Rechten für Kinder und Pflegeeltern scheint wichtiger denn je, unbedingt aber auch eine Änderung von deren verfahrensrechtlicher Stellung mit Beschwerderechten, damit Verstöße schnell – wenn sie gegen das Kindeswohl gerichtet sind – auch behoben werden können.

Über den Aufsatz von Maud Zitelmann haben wir uns besonders gefreut, weil er nicht nur höchsten theoretischen Standards genügt: er ist knapp, leicht lesbar und zeigt allerbeste Grundausrichtungen für gelingende Familienpflege auf. Die Diskussion im Familienausschuss der Hamburger Bürgerschaft weist zwei wichtige Dinge auf: es besteht zunehmend öffentlich-politisches Interesse, die Komplexität der Pflegekindschaft verstehen zu wollen sowie Abhilfe zu schaffen, wenn alt bekannte Wiederholungsfehler zukünftig vermieden werden müssen.

Wir schauen optimistisch in die Zukunft und zu den bevorstehenden Gesetzesänderungen, wenngleich auch wir erkennen, dass die jüngste Reform des SGB VIII mit noch vielen Tücken verbunden ist.

Zu dem umfangreichen Diskussionstand kann sich auf der Internetseite der IGFH (http://www.igfh.de/) ein Überblick verschafft werden mit vielen interessanten Beiträgen und weiterführenden Links.

Unseren Leserinnen und Lesern wünschen wir anregende Lektüre

Susanne Schumann-Kessner
PAN e.V. NRW
Christoph Malter
Redaktion

 

PAN NRW e.V.