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Der neue paten 2/2017

Liebe Leserinnen und Leser,
in der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) sagte Marcus Weinberg (MdB, familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU) am 19. Mai, er warne vor den „gravierenden Auswirkungen“ der geplanten Reform. Im Kern kritisiert er die fehlende empirische Basis insbesondere bei den Änderungen für Pflegekinder. Das „Befristungsdogma“ dürfe nicht durch ein „Kontinuitätsdogma“ abgelöst werden. Er plädiert für ein Recht auf Rückführung von Pflegekindern und, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen müsse. Kontinuität sei nicht gleichzusetzen mit Kindeswohl.
Letzteres ist richtig, wird aber auch an keiner Stelle im Entwurf des Gesetzes oder von den Befürwortern behauptet. Kontinuität ist eine notwendige Bedingung für Kindeswohl (keine hinreichende!) und das Befristungsdogma ist – wie so oft, wenn Forderungen absolut oder ideologisch zementiert sind – nicht immer richtig und eben in einigen, wenn auch wenigen Fällen, falsch. Diese prozentual wenigen Fälle betreffen aber eine dennoch nicht unbedeutende Anzahl von Kindern, für die es um existenzielle Belange geht. Das Kontinuitätsdogma schließt auch Befristungen (wie vielleicht fälschlich miss zu verstehen oder wie fälschlich suggeriert wird) nicht kategorisch aus. Befristungen sollen lediglich begrenzt werden. Insofern ist es auch kein Dogma im eigentlichen Sinne, das ein Recht auf Rückführung ausschließen soll. Es soll unverantwortliche Rückführungen verhindern, also solche, die Kindern nicht zumutbar sind und für ihre Entwicklung, bzw. für Leib und Leben aller Wahrscheinlichkeit nach gefährlich werden (bspw. bei Misshandlung mit Wiederholungsgefahr).
Lesen Sie im Beitrag von Rechtsanwältin Claudia Marquardt, dass diese Begrenzung im Sinne des Kindeswohls bitter nötig ist, weil mehrfach Landgerichte nicht in der Lage waren, Kindeswohl bei der Misshandlungs- und Rückführungsproblematik zu sichern und gravierende Gefährdungen in ihren Entscheidungen leichtfertig riskierten. Dies gilt übrigens nicht nur für Pflegekinder.
Lesen Sie in den dann folgenden beiden Beiträgen, wie ein Jugendamt sich systematisch über sinnvolle Regeln und bestehende Gesetze hinwegsetzt oder diese auszuhöhlen versucht. Wenn Kinder solchen Risiken ohne kontrollierende Instanz mit Befugnissen, Fachaufsicht ausüben zu können, hilflos ausgesetzt sind, dann läuft im Kinderschutz etwas falsch. Wenn ein misshandeltes Kind erst nach oder durch eine Verfassungsbeschwerde vor weiteren Misshandlungen geschützt wird, weil ein Landgericht an seine Prüfpflichten bei Kindesmisshandlung erinnert werden muss, dann muss die Frage erlaubt sein, was an der geplanten KJSG-Reform – eigentlich sind es nur „Feinjustierungen“ – dämonisierenswert ist, wovor gewarnt werden muss?
Wir haben deshalb in diesem paten ein Kapitel zum KJSG zusammengestellt und u.a. die Stellungnahmen von Jörg Fegert und Ludwig Salgo veröffentlicht, wie sie bei der Anhörung am 19. Juni im Familienausschuss des Bundestages vorgelegt und vorgetragen wurden. Sie machen deutlich, dass die Kritik der fehlenden empirischen Basis von Weinberg ungerechtfertigt ist und dass es nicht – wie er fälschlich behauptet – um große Reformen in der Jugendhilfe geht, sondern u.a. um notwendige Konkretisierungen zum Kinderschutz bei Familienpflege. So scheint die Presseerklärung der CDU/CSU vom 19.6. eher wie ein „Pawlowscher Reflex“ gegen die Schwächung von Elternrechten bei Kindesmisshandlung. Denn eine sinnvolle Begründung, warum die verbindliche Perspektivklärung im Hilfeplanverfahren „mit der Union nicht zu machen sei“, bleibt aus.
Die dann am 23.6. folgende Presseerklärung von Marcus Weinberg verwundert. In ihr wird gesagt, dass SPD, CDU und CSU sich über Teile im KJSG verständigt hätten. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wird also in Teilen kommen:
„Auf Drängen der Union wird der gesamte Komplex zu Heim- und Pflegekindern herausgenommen, da dieser Teil des Gesetzentwurfes zu einseitig angelegt war. Er hätte in der Praxis dazu geführt, dass Herkunftseltern kaum noch eine Chance gehabt hätten, ihre fremduntergebrachten Kinder wieder zurückzubekommen.“, heißt es in einer weiteren Presseerklärung.
Offensichtlich, dass hier Falschgeld im Umlauf ist. Wir berichten im kommenden paten über den Fortgang und wünschen Ihnen anregende Lektüre

Ihre
Elke Artelt,
Susanne Schumann-Kessner
& Christoph Malter

 

PAN NRW e.V.