Vergütung für Pflegeeltern

Pflegeeltern haben bei Aufnahme eines Pflegekindes in eine Vollzeitpflege nach §33 in Verbindung mit §39 SGB VIII einen Anspruch auf Pflegegeld. Es besteht aus einem Anteil für die materiellen Kosten (Unterhaltskosten) sowie einem Beitrag für die Erziehung.