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PAN-Standpunkte

Die Kinder- und Jugendhilfe bedarf grundlegender Reformen!

Gemeinsame Erklärung zum Tod von Chantal (11) in Hamburg und von Zoe (2) in Berlin auf Initiative der Deutschen Kinderhilfe e.V. und der Projektgruppe „Strukturanalyse Fremdunterbringung“:
Die aktuellen Fälle der elfjährigen Chantal, am 16. Januar in Hamburg-Wilhelmsburg und der fast dreijährigen Zoe, am 31. Januar 2012 in Berlin-Pankow gestorben – obwohl die Kinder jeweils der Jugendhilfe bekannt waren und die Familien durch Jugendhilfeträger betreut wurden – machen die schweren Defizite und den Bedarf an strukturellen Reformen in Deutschland auf erschreckende Weise wieder einmal deutlich.

Hier noch von „bedauerlichen Einzelfällen“ zu sprechen, weil „es nie eine 100prozentige Sicherheit geben kann“ wäre zynisch und lenkt von der eigentlichen Verantwortung ab. Immer wieder haben die Todesfälle von Kindern als Opfer von Gewalt und Vernachlässigung in Familien, die von Jugendämtern und freien Trägern betreut wurden, nicht nur die Öffentlichkeit empört. Im Jahre 2007 forderten die Ministerpräsidenten der Länder auf Kindergipfeln gemeinsam mit der Bundeskanzlerin wirksamere Regeln für den Kinderschutz und die zuständigen Behörden und Jugendhilfeeinrichtungen. 2009 scheiterte ein erster Anlauf für ein neues Gesetz mit Verpflichtungen zu Hausbesuchen und Vorsorgeuntersuchungen. 2011 wurde ein neuer Entwurf vorgelegt, aus dem das seit dem 1. Januar 2012 geltende Bundeskinderschutzgesetz hervorging.

Das Bundeskinderschutzgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. So wurde z.B. die notwendige Stärkung der Frühen Hilfen durch Familienhebammen und eine bessere Finanzierung durch den Bund festgeschrieben. Bedauerlich war, dass auf die von vielen Fachleuten jahrelang eingeforderten Strukturreformen und die Vereinheitlichung der Fachstandards auf Druck der Kosten- und Einrichtungsträger verzichtet wurde. Letztlich bleiben der Kinderschutz und das Leben von Kindern in problematischen Situationen weiter von den kommunalen Kassen und dem Engagement und der Qualität der örtlichen Jugendhilfe abhängig. Dass die Überlebenschancen eines Kindes vom Wohnort abhängen sollen, ist ein nicht hinnehmbarer Zustand. Spätestens seit dem Fall ‚Kevin‘ 2006 ist der Fachwelt und Politik bekannt, dass ungeeignete behördliche Strukturen und Verfahren den Schutz von Kindern vor tödlichen Gefährdungen vereiteln können. Daher fordern wir die verantwortlichen Politiker und Gesetzgeber auf, die notwendigen grundlegenden Reformschritte zügig einzuleiten, bevor weitere Kinder aufgrund des Systemversagens der Jugendhilfe sterben.

Bundesweit einheitliche Fachstandards in der Kinder- und Jugendhilfe fehlen.
Wo sie innerhalb von Bundesländern recht unterschiedlich existieren, sind sie, auch bei intensiven Bemühungen von Mitarbeitern der Landesbehörden, in den Jugendämtern kaum durchsetzbar. Dies liegt u.a. daran, dass Jugendämter keiner Fachaufsicht, regelmäßigen Überprüfung und Evaluationspflicht unterliegen. Daraus resultieren teilweise ungeeignete und rechtswidrige Verfahren und Vorgaben bei einem Teil der örtlichen Träger der Jugendhilfe. In der Folge gab es – verbunden mit mangelnder Ausstattung, finanziellem Druck und fachlichen Defiziten einzelner Mitarbeiter – in der Vergangenheit bis heute immer wieder Todesfälle und Fallverläufe, die von der Fachwelt als institutionelle Kindeswohlgefährdung bewertet wurden. In diesen Fällen versagten regelmäßig auch die Kontrollmechanismen.

Die Diskussion um institutionelle Kindeswohlgefährdungen hat zuletzt wieder am „Runden Tisch“ der Bundesregierung gegen Sexuelle Gewalt gezeigt, dass es beim Schutz der sensiblen Rechte von Kindern vor fehlgeleitetem behördlichen Handeln oder Unterlassen Lücken gibt, die u.a. zu der Forderung nach der Bestellung von Ombudsleuten bzw. unabhängigen Beschwerdestellen und Kinderbeauftragten führten. Eine Umsetzung durch die Politik ist aber nicht in Sicht.

Bei den Jugendämtern fehlt sowohl eine Fachaufsicht, als auch die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung von Kindeswohlgefährdungen durch jugendamtliches Handeln oder Unterlassen.
Besonders problematisch kann die Arbeit der freien Träger sein, da es keine gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätskontrollen gibt. In einigen Fällen ist auch zu prüfen, ob die freien Träger für die ihnen übergebenen Aufgaben auskömmlich von den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe ausgestattet werden.

Die Unterzeichnenden fordern deshalb statt eines politisch motivierten Aktionismus, der schnell wieder zu der alten Routine führen kann, eine systematische Veränderung der gesetzlichen Grundlagen und Verfahren in der Kinder- und Jugendhilfe:

1. Ein funktionierendes System mit dem Ziel eines besseren Kinderschutzes setzt bundesweit einheitliche Standards für Verfahren und Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe voraus. Das betrifft vor allem die Verpflichtungen der öffentlichen und privaten Träger zur Evaluation von Jugendhilfemaßnahmen und zu überprüfbaren, verbindlichen Qualitätskriterien im Kinderschutz, die Verpflichtung auf erweiterte Führungszeugnisse für alle Mitarbeiter, sowie die Zusammenarbeit und Kommunikation mit den Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, die an gesetzlichen Schnittstellenproblemen und oft angeblich am Datenschutz scheitern.

2. Dies gilt insbesondere auch für das Pflegekinderwesen und betrifft dort nicht nur die Standards für die Auswahl, Aus- und Fortbildung von Pflegeelternbewerbern, sondern alle wichtigen Verfahren im Pflegekinderwesen, insbesondere für die vielerorts noch nicht durchgeführte und nunmehr auch vom Deutschen Bundestag angemahnte Perspektivplanung für Pflegekinder und nicht zuletzt für eine verantwortungsvolle regelmäßige Betreuung und Begleitung bestehender Pflegeverhältnisse.

3. Eine Fachaufsicht über die Jugendämter ist zu etablieren. Die Kommunen sind insbesondere herausgefordert, Strukturen zu schaffen, die die Auswahl und Kontrolle des entsprechend geeigneten Personals gewährleisten. Der Bundesgesetzgeber ist aufgefordert im SGB VIII eine einheitliche Kontrolle der freien Träger vorzuschreiben.
Auch die fachliche Begleitung und Unterstützung der kommunalen Jugendämter durch Landesjugendämter, welche erst 1990 abgeschafft wurden, wäre ein wichtiger Reformschritt.

4. Es sollte eine Verlagerung der gerichtlichen Überprüfung jugendamtlichen Handelns von den heute zuständigen Verwaltungsgerichten auf die Familiengerichte erfolgen. Damit würden die Familiengerichte zuständig für die Bearbeitung aller Meldungen von Kindeswohlgefährdungen, ganz gleich, durch wen diese Gefährdung verursacht wird – durch Personensorgeberechtige oder durch öffentliche oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

5. Ein funktionierendes Jugendhilfesystem setzt voraus, dass auch das Gesundheitssystem in den Kinder- und Jugendschutz eingebunden wird. Dazu bedarf es gesetzlicher Schnittstellen zwischen dem SGB V und SGB VIII.

In der Umsetzung dieser – in der Fachdiskussion seit langem geforderten – Maßnahmen sehen die Unterzeichnenden eine unverzichtbare Voraussetzung für die wirksame Bekämpfung lebensbedrohlicher Risiken für Kinder in öffentlich verantworteter Erziehung.
Berlin, den 13. Februar 2012

Deutsche Kinderhilfe e.V, Vorsitzender Georg Ehrmann, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Projektguppe „Strukturanalyse Fremdunterbringung, Sprecher: Axel Symancyk, 19061 Schwerin

 

PAN NRW e.V.