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Paten 02/2022 Ferien und Freizeit

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Wie soll man, seien es Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, für das Thema „Familie“ öffnen, wenn nicht über schöne Freizeitaktivitä­ten?

Das SGB IX kennt zwar die soziale Teil­habe, läßt aber offen, wie Sachmittel­ausstattung zu gestalten sei. Soll Pflegeelternschaft alles richten, was der Staat nicht über­nimmt? Urlaube mit unseren speziellen Kindern unter­liegen auch vielen psychosozialen Ein­schränkungen. Leicht geraten auch hier Pflegefamilien in die Überforder­ung. Diese Ausgabe möchte hier sen­sibilisieren.

In der zweiten Ausgabe 2022 wird das Thema Freizeit und Freizeitge­staltung beleuchtet

Beschreibung

Paten 02/2022 Ferien und Freizeit

Editorial

Liebe Leser:innen,

In der zweiten Ausgabe 2022 wird das Thema Freizeit und Freizeitge­staltung beleuchtet

Zunächst sieht es wie ein Randthema aus. Als wir uns damit näher befass­ten, sahen wir sehr schnell, da es in der Gesetzgebung nicht vorhanden ist. Das SGB IX kennt zwar die soziale Teil­habe, läßt aber offen, wie Sachmittel­ausstattung zu gestalten sei. Im SGB VIII ist dazu nichts zu finden. Auch die Finanzgesetzgebung würdigt hier nicht Bemühungen zur Rekonvales­zenz von schwer traumatisierten Per­sonen, was die meisten unserer Kinder ja sind.

Die Grundversorgung gemäß SGB XII wurde durch die Deutsche Ge­sellschaft nochmals eingeschränkt. Die Ernährung bei sozialrechtlichen Urlaubs- oder Freizeitausstattungen (SGB VIII, SGB IX} an der Grundversor­gung gemäß SGB XII anzulehnen oder gar zu überlassen, kann keine Orientie­rung sein bei den Kindern, die früher Mangel erlitten haben. Eine solche Ausrichtung verstärkt eher das Trau­ma. Diesen rechtlichen Widerspruch haben alle Pflegefamilien auszuhalten. Wie soll man, seien es Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, für das Thema „Familie“ öffnen, wenn nicht über schöne Freizeitaktivitä­ten?

Wie sollen sie lernen zu vergessen? Etwa mit Tabletten? Weil solche Aktivitäten also nicht in der Bundessozialgesetzgebung vor­gesehen sind, dürfen sie nicht statt­finden? Soll Pflegeelternschaft alles richten, was der Staat nicht über­nimmt? Ist es das, was der Gesetz­geber von Pflegeeltern und Ehren­amtlichen unausgesprochen und un­entgeltlich fordert?

Ist der Zeitbedarf nicht genug? Legi­timiert es den Staat insgeheim, seine Hilfen immer weiter zu reduzieren? Hat der Staat den finanzrechtlich ein­zusetzenden Eigenanteil im Pflege­kinderwesen unverhältnismäßig nach oben korrigiert? Denn ein Pflegekind mit schwerer Vorgeschichte kann Ressourcen und Bedarfe benötigen, wie es drei leibliche Kinder bräuchten. Die Freizeitgestaltung bei Pflegekindern nimmt einen sehr großen Raum ein im Bemühen, Ver­passtes aufzuholen, Entwicklungslücken zu füllen, Bindung auf­zubauen.

Den „Ausflug“ in die Freizeitpädago­gik sehen wir daher notwendig. Auch PAN-NRW e.V. hat ein Freizeitprojekt für Pflege- und Adoptivkinder und ihre Geschwister begonnen, das diesen Regeln folgt. In der breiten Fächerung von Freizeit können Themenbereiche nur ange­rissen werden. Begründungen im weitesten Sinne liefert die Freizeitpädagogik. Urlaube mit unseren speziellen Kindern unter­liegen auch vielen psychosozialen Ein­schränkungen. Leicht geraten auch hier Pflegefamilien in die Überforder­ung. Diese Ausgabe möchte hier sen­sibilisieren.

Aus dem letzten „paten“ ist die Ge­schichte mit dem Notfall noch offen. Auch dort wurde über Freizeit vieles gelöst. Mehr dazu in späteren „paten“.

Wichtiger Aufruf in eigener Sache Für unsere Geschäftsstelle suchen wir weiterhin eine sozialpädagogi­sche Fachkraft. Ebenso ist das Schatz­meisteramt noch vakant. Es werden dringend Vorschläge erbeten. Die Geschäftsstelle ist weiterhin ein­geschränkt besetzt. Eine telefonische Erreichbarkeit ist am späten Nach­mittag von Montag bis Freitag einge­richtet. Viel Freude beim Lesen wünschen Ihnen

Viel Freude beim Lesen wünschen Ihnen
Ihr Joscha Stillner,
Ihr Martin Niedermeier

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PAN NRW e.V.