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Totschlag: 30-Jährigem wird ab heute vor dem Hagener Schwurgericht der Prozess gemacht. Er soll gegen seinen eineinhalb Jahre alten Pflegesohn gewalttätig geworden sein
Von Rolf Hansmann – Westfalenpost 02.08.2019

Es geht um den Tod eines eineinhalb Jahre alten Kleinkindes / Pflegekindes im Januar in Plettenberg.
Ab heute steht der Pflegevater wegen Totschlags und Misshandlung Schutzbefohlener vor dem Schwurgericht Hagen.
>>> original Artikel (PDF) <<<

Ein Auszug aus dem Artikel:

Susanne Schumann-Kessner / PAN Pflege- und Adoptivfamilien NRW e.V.

Susanne Schumann-Kessner / PAN Pflege- und Adoptivfamilien NRW e.V.

Susanne Schumann-Kessner ist Geschäftsführerin des Vereins „PAN Pflege- und Adoptivfamilien NRW“. Sie glaubt nicht, dass das Kind Knall auf Fall in Plettenberg platziert wurde: „Die Familie wird eine ausführliche Vorbereitung inklusive vieler Gespräche mit Jugendamt und freiem Träger durchlaufen haben.“ Am Ende des Prozederes werde das Paar gesagt haben, dass es sich die Betreuung zutraue.

„Aber sie haben sich wahrscheinlich – trotz der Fachausbildung der Mutter und der mutmaßlich guten Vorbereitung – nicht ausmalen können, was die Rund-um-die-Uhr-Betreuung eines schwerbehinderten Kleinkindes bedeutet“, sagt Susanne Schumann-Kessner. Dass z.B. ein Kind aufgrund seiner Behinderung zu häufigen Schrei-Attacken neigen könne. „Diese Eltern haben keine Auszeit, sie können sich nicht wie bei einer Unterbringung in einem Heim abends rausziehen. Die Situation verlangt Menschen ein hohes Maß an Disziplin ab. So viel, dass sie an Grenzen geraten können.“

Die PAN-Geschäftsführerin fragt sich, ob die zuständigen Stellen zu einfach gedacht haben: „Die Pflegemutter ist fachlich qualifiziert – und dann wird das schon.“ Aber: „So einfach ist das nicht immer. Die Betreuung eines schwerbehinderten Kindes kann ein Paar in eine Überforderungssituation bringen, so dass es die Sache alleine nicht schaffen kann.“ Es habe in Plettenberg offensichtlich eine Person gefehlt, die in den Spitzen Entlastung hätte bringen können: „Es darf hier nicht um Schuldzuweisungen gehen, das ist Aufgabe des Gerichts, aber im Nachgang muss der Fall aufgearbeitet werden.“

Susanne Schumann-Kessner glaubt den Aussagen der Beteiligten, dass bei Besuchen in der Familie keine Auffälligkeiten festgestellt wurden. „Aber grundsätzlich gilt: Jugendämter und freie Träger sind oft froh, für ein nicht leicht zu vermittelndes Kind überhaupt eine auf den ersten Blick kompetente Pflegefamilie zu finden; einem Kind, dass Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung erlebt hat und deshalb der Familie entzogen wurde, einen Neustart zu ermöglichen.“ Vor diesem Hintergrund könne es passieren, dass man nicht mehr ausreichend empfänglich für Sorgen und Nöte von Pflegeeltern sei. „Gleichzeitig gestehen sich womöglich Eltern eigene Schwächen oder eine Überforderung nicht ein oder trauen sich nicht, ihre Ansprechpartner in den Behörden um Hilfe zu bitten – aus Sorge, man könnte ihnen fehlende oder mangelnde Erziehungstauglichkeit unterstellen und ihren Familienzuwachs wieder wegnehmen.“

Zu wenig Personal, zu hohe Fallzahlen

Nach ihrer Ansicht herrschen in NRW „haarsträubende strukturelle Probleme rund um Pflegefamilien“: Es fehlten einheitliche Rahmenbedingungen für Jugendämter und eine Fachaufsicht. Zu wenig Personal – in Ämtern und bei freien Trägern – müsse zu hohe Fallzahlen bewältigen. „Wir haben durchaus Jugendämter, die eine gute Arbeit machen und sich konzeptionell gut aufstellen. Trotzdem muss NRW dringend Änderungen herbeiführen.“ Es müssten die Kinder in den Mittelpunkt gestellt werden: „Sie benötigen dringend eine neue Chance in einer Familie.“

 

PAN NRW e.V.