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von Claudia Marquardt, Stiftung zum Wohl des Pflegekindes, PAN NRW e.V & IAP Münster

Im vergangenen Jahr hat PAN NRW e.V.  die PAN Stellungnahmen zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen ( Kinder- und Jugendstärkungsgesetz-KJSG) nach Berlin geschickt und u.a. in der paten Ausgabe 4-2020 veröffentlicht.

>>>   Nun benötigen wir für den nächsten Schritt Ihre Mithilfe!   <<<

Die anhängende Postkartenaktion ist vom Anwaltsbüro Marquardt Wilhelm Ivanits initiiert und wird von PAN, der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes und dem Institut für Adoptiv- und Pflegefamilien in Münster unterstützt.

Wir alle befürchten eine dramatische Verschlechterung der Rechtsposition von Kindern, wenn der Regierungsentwurf durchkommen würde.

Kinderrechte ins Grundgesetz klingt nach einer guten Sache. Aber die Bundesregierung schlägt folgende Formulierung vor:

Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigten.

 

Angemessen ist ein „Kaugummibegriff“.  Was gerade angemessen sein soll, kann jedes Jugendamt und jedes Gericht für sich selbst definieren.

In ständiger Rechtsprechung sagt das Bundesverfassungsgericht, dass das Kindeswohl, verankert in Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz, vorrangig zu berücksichtigen ist.

Wenn das Kindeswohl in Zukunft nur noch angemessen zu berücksichtigen wäre, so hätte dies eine dramatische Verschlechterung der Rechtsposition der Kinder zur Folge.

Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir alle unsere Abgeordneten dazu auffordern, das Wort „angemessen“ durch das Wort „vorrangig“ zu ersetzen.

Dazu bitten wir sie, den anhängenden Vordruck zu nutzen um die Abgeordneten zu informieren und zu sensibilisieren.

>>>   Jede Karte ist wichtig. Für unsere Kinder!   <<<

Gruß

Susanne Schumann-Kessner
Geschäftsführerin

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Hier finden Sie den Postkarten-Vordruck
https://www.pan-ev.de/wp-content/uploads/2021/02/Postkarte-Kinderrechte.pdf

Hier finden Sie die entsprechenden Anschriften der Bundestagsabgeordneten:
https://www.bundestag.de/abgeordnete

Wichtige Info:

Am 29.1. 2021 ab 9.40 Uhr fand die Erste Lesung zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Plenum des Bundestags statt. Die Dokumentation hierzu auf der Seite des Bundestags, finden Sie hier. Der erste Durchgang im Bundesrat ist wohl für den 12.02.2021 geplant.

Die öffentliche Anhörung im federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll am 22.02.2021 um 14.00 Uhr als Videokonferenz stattfinden. Sie wird per Livestream im Internet unter folgendem Link übertragen: https://www.bundestag.de/mediathek. Aller Voraussicht nach soll die Übertragung auf Kanal 3 stattfinden. Zugangsdaten sind nicht erforderlich.

Die AGJ wird sich mit einer weiteren Stellungnahme einbringen, in der hervorgehoben wird, an welchen Stellen sie Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren am KJSG-RegE für erforderlich hält.

PAN NRW e.V.