Seite wählen

Der mütterliche Alkoholkonsum während der Schwangerschaft führt zur Schädigung des ungeborenen Kindes. Die Auswirkungen können sich in unterschiedlichen Bereichen und in unterschiedlicher Ausprägung zeigen. Das Störungsbild Fetales Alkoholsyndrom ist in Deutschland, im Vergleich zu anderen Behinderungen immer noch relativ unbekannt. In vielen Ämtern, Behörden und bei Trägern liegen wenige Kenntnisse über FASD vor. Mit den vorliegenden S3-Leitlinien zur Diagnostik sind erstmalig Empfehlungen bezüglich diagnostischer Kriterien für das Vollbild des Fetalem Alkoholsyndroms (FAS) bei Kindern und Jugendlichen zwischen 0 bis 18 Jahren entwickelt worden. Auch die deutlich negativen Folgen im Erwachsenenleben, mit deutlichen Auswirkungen auf die Selbstständigkeit und die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen, werden thematisiert. Durch die festgelegten Kriterien soll das Störungsbild so früh wie möglich diagnostiziert und entsprechende Therapien und Förderungen den Betroffenen ermöglicht werden.

Broschüren zu FASD und sozialrechtlichen Fragen

An der Schnittstelle zum Sozialrecht führt dies zu praktischen Problemen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die von der Krankheit betroffen sind. Die vorliegende Broschüren bietet Hilfe und setzt an dieser Stelle an.

Eine gebundene Version des Handbuches zum Coaching von Bezugspersonen FASD Betroffener, können Sie unter der Bestellnummer BMG-D-11027 anfordern.
Schriftlich:
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
E-Mail: [email protected]
Telefax: 030 1810 272 2721
Ein Leitfaden für Schulbegleiter finden sie unter dem Titel:
„Schulbegleitung bei Kindern mit Fetaler Alkoholspektrumstörung – Leitfaden FASD
unter dem Link:
https://www.pan-ev.de/wp-content/uploads/2018/10/Leitfaden-fu_r-Schulbegleiter.pdfEin Handbuch für Jugendlich und junge Erwachsene finden sie unter dem Titel:
„Fetale Alkoholspektrumstörung – und dann? Ein Handbuch für Jugendliche und Erwachsene“
unter dem Link:
https://www.bundesregierung.de/Content/Infomaterial/BMG/_2824.htmlWeitere Publikationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite der Drogenbeauftragten unter:
https://www.drogenbeauftragte.de/index.php?id=2600

PAN NRW e.V.