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Erziehungsbeitrag für Erziehungsstellen

Erziehungsbeitrag für Erziehungsstellen (Rundschreiben Nr. 43/2/2014)

Rundschreiben 43/2/2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Empfehlungen über die Höhe des Erziehungsbeitrages für Erziehungsstellen orientieren sich an den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst. Diese Praxis hat sich seit vielen Jahren bewährt. Auf Grund der für den Bereich der VKA endabgestimmten prozentualen Erhöhungen empfehle ich, den Erziehungsbeitrag

ab 01.05.2014 um 3,0 % bisher 720,52 € neu 763,07 €
ab 01.03.2015 um 2,4 % bisher 763,07 € neu 781,38

zu erhöhen.

Die Erhöhung des Erziehungsbeitrages erscheint mir gerechtfertigt, um die besonderen pädagogischen Leistungen der Pflegepersonen anzuerkennen.

Mit freundlichen Grüßen
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland

Im Auftrag
Dieter Göbel
Fachbereichsleiter Jugend

 

PAN NRW e.V.