Rundschreiben 43/9/2015
Finanzielle Aufwendungen für Pflegestellen und Erziehungsstellen
Erhöhung der materiellen Aufwendungen (Pflegegeld)
Erhöhung des Erziehungsbeitrages
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein- Westfalen hat, vorbehaltlich der Veröffentlichung im Ministerialblatt, mit Erlass vom 10.12.2015 die materiellen Aufwendungen für Pflegekinder zum 01.01.2016 wie folgt erhöht:
bisher | ab dem 1.1.2016 | |
Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr | 500,– € | 507,– € |
Kinder vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr |
571,– € | 579,– € |
Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und junge Volljährige im Einzelfall |
696,– € | 705,– € |
Die Kosten der Erziehung erhöhen sich von 238,00 € auf 241,00 €. Die Erhöhung des Erziehungsbeitrages gilt nicht für Erziehungsstellen. Für die Erziehungsstellen empfehle ich weiter gemäß meinem Rundschreiben vom 03.04.2014 (Rundschreiben Nr. 43/2/2014) zu verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Im Auftrag
Lorenz Bahr-Hedemann
Landesrat
LVR Dezernent Jugend