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FINANZEN

Rundschreiben 43/9/2015

Finanzielle Aufwendungen für Pflegestellen und Erziehungsstellen
Erhöhung der materiellen Aufwendungen (Pflegegeld)
Erhöhung des Erziehungsbeitrages

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein- Westfalen hat, vorbehaltlich der Veröffentlichung im Ministerialblatt, mit Erlass vom 10.12.2015 die materiellen Aufwendungen für Pflegekinder zum 01.01.2016 wie folgt erhöht:

bisher ab dem 1.1.2016
Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 500,– € 507,– €
Kinder vom vollendeten 7. Lebensjahr
bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
571,– € 579,– €
Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und
junge Volljährige im Einzelfall
696,– € 705,– €

Die Kosten der Erziehung erhöhen sich von 238,00 € auf 241,00 €. Die Erhöhung des Erziehungsbeitrages gilt nicht für Erziehungsstellen. Für die Erziehungsstellen empfehle ich weiter gemäß meinem Rundschreiben vom 03.04.2014 (Rundschreiben Nr. 43/2/2014) zu verfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Im Auftrag

Lorenz Bahr-Hedemann
Landesrat
LVR Dezernent Jugend

 

PAN NRW e.V.