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Aam 24.06.2019 waren wir eingeladen zur Expertenrunde in den Landtag NRW in Düsseldorf zur Anhörung zum Thema „Jeder Fall ist ein Fall zu viel-…“
Pan NRW e.V. vertreten durch Sylvia Olbrich als Vorsitzende, sowie unsere Geschäftsführerin, wurden als Sachverständige zum Fall Lügde gehört. Unsere Forderungen z.B. nach einer unabhängigen Fachaufsicht in diesem Zusammenhang sind ganz klar in unserer Stellungnahme formuliert.

 

PAN Stellungnahme zur Anhörung:

Wir fordern einheitliche Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards in NRW durch eine unabhängige Fachaufsicht.
Durch die Europäischen Menschenrechtskonvention, der UN – Kinderrechtskonvention, sowie in Art. 1+2 GG hat jedes Kind das Recht, behütet und beschützt aufzuwachsen. Auch Pflegekinder!

Pflegekinder sind, aufgrund ihrer Biographie, durch ihre hohen Belastungen und Anforderungen besonders gefährdet, körperlich und seelisch nicht gesund aufwachsen zu können.

Die Bindungsforschung zeigt, dass in vielen Fällen, altersunabhängig, auch in kurzer Zeit, ein stabiler Bindungs- und Beziehungsaufbau zu den Pflegeeltern möglich ist.

Für die Heilung dieser Bindungsstörungen ist es für die Pflegekinder wichtig, Sicherheit und Kontinuität in der neuen Familie finden zu dürfen.

Der bekannte und kürzlich verstorbene Kinderpsychologe Dr. Arnim Westermann aus Münster, hat seine Arbeit im Pflegekinderwesen u.a. wie folgt beschrieben: „… Dabei kommt es vor allem darauf an, dass Pflegeeltern nicht gleich anfangen, das Kind zu erziehen, sondern dass sie sich darauf einlassen, sich von dem Kind an die Hand nehmen zu lassen.“

Eine Fachaufsicht plant, gestaltet und entwickelt Qualitätsstandads - Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Eine Fachaufsicht plant, gestaltet und entwickelt Qualitätsstandads

Das benötigt nicht nur ausreichend Zeit, sondern auch:
1. einheitliche Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards in NRW
2. eine unabhängige Fachaufsicht [1]

In der Arbeit der Mitarbeiter der Jugendämter sollte es nicht um Pflichterfüllung gehen, sondern immer um das Wohl der Kinder, um ihre Perspektiven für die Zukunft, darum, sie nach elterlichem Versagen so aufzufangen und unterzubringen, dass sie sich möglichst positiv entwickeln können! 
(Fachzeitschrift paten 2-2019)

[1] Die Fachaufsicht ist in Deutschland die Aufsicht über die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit von Verwaltungshandeln.

Die Praxis zeigt uns leider eine andere Seite:

Zu 1:
Jedes Jugendamt gibt sich in NRW seinen eigenen Rahmen. Das betrifft die personelle Ausstattung, ebenso wie die konzeptionelle Ausrichtung. 

Lt. einer Umfrage, die der WDR kürzlich durchgeführt hat, gibt es immer noch Jugendämter in NRW die Kinder schwerpunktmäßig in Heimen unterbringen. 

In den 60 iger Jahren hat man damit begonnen, das abzuschaffen und fing an zum Thema Pflege- und Adoptivkinder zu forschen. Die ersten Ergebnisse dieser Forschung haben gezeigt, das sich Kinder besser entwickeln, wenn sie eine neue Chance bekommen, in einer Familie aufzuwachsen und die Vorzüge der Bindung erfahren und erleben zu dürfen. Als Beispiel können wir das Jugendamt Herten benennen, dass sich als eines der Ersten auf diesen Weg gemacht hat und der ehemalige Jugendamtsleiter Herr Ertmer, heute als Referent für die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes tätig, kann hierzu positive Zahlen und Erfahrungen liefern.

Die Vorbereitungs- und Fortbildungskurse für Pflege- und Adoptiveltern sollten grundsätzlich verpflichtend und einheitlich sowie flächendeckend durchgeführt werden.

Auch bei Verwandtenpflege und selbst gesuchten Pflegestellen muss dieses Auswahlverfahren und die Teilnahme an Vorbereitungskursen verpflichtend sein. Selbst, wenn das Pflegeverhältnis schon besteht!

Fragen wie z.B. „Wie wird der Kinderschutz hier umgesetzt? Wollen wir in der Verwandtenpflege einen „Kinderschutz light?“ müssen gestellt und beantwortet werden.

Pflegeeltern sollten regelmäßig Fortbildungen erhalten, auch in der Verwandtenpflege und in der selbstgesuchten Pflegestelle. 

Eine fachkompetente Beratung und Begleitung der Pflege- und Adoptivfamilien soll durch die Jugendämter auf einer wertschätzenden, vertrauensvollen und respektvollen Art und Weise erfolgen. 

Pflegefamilien sind keine Dienstleister!

Ebenso muss Rufbereitschaft nach Dienstzeit und an den Wochenenden Standard werden. Dafür benötigen die Ämter ausreichend Fachpersonal mit einer max. Fallzahl von 1 zu 35 Fällen pro Mitarbeiter. 

Es ist keine Lösung, den Pflegekinderdienst auszulagern um die Personalkosten zu sparen. Je mehr Personen an und in diesem Setting beteiligt sind, desto höher ist die Unruhe in den Familien. Absprachen, der an dem „Fall“ beteiligten Mitarbeiter untereinander müssen getroffen werden. 

Bei zu hohen Fallzahlen, wie vielfach die Realität, steigt das Risiko für Schieflagen und das Scheitern der Pflegeverhältnisse. Das ist nicht Kindeswohl dienlich. 

Fachkräfte und Jugendämter wollen das Familienleben für die Kinder!

Eine neue Chance, dies erleben zu dürfen und sich gut entwickeln und Wunden heilen zu lassen; ein vollständiges Mitglied der Gesellschaft zu werden. Dazu benötigen die Familien Ruhe um Familie leben zu können, fachkompetente und konstante Beratung und Begleitung durch die Fachkraft des Jugendamtes und nicht ständig wechselnde Mitarbeiter in den Jugendämtern und zunehmende ausgelagerte Beratung durch freie Träger der Jugendhilfe.

Eine Fachaufsicht beobachtet und analysiert - Bild von rawpixel auf Pixabay

Eine Fachaufsicht beobachtet und analysiert

Familien, die Pflegekinder aufnehmen, sparen dem Land/Staat sehr viel Geld. Wenn ein Teil dieses Geldes für mehr fachkompetentes Personal und mehr Hilfen und Unterstützung für die Kinder und die Pflegefamilien ausgegeben würde, könnten notwendige Hilfen individuell und zielgerichteter eingesetzt werden. 

Gespart würde dann ebenfalls, denn Heimkosten sind um ein wesentliches höher. Dass Jugendämter eine Fachkraft einstellen mit der Auflage, dass diese dafür zu sorgen hat, dass 5 Kinder jedes Jahr zurückgeführt werden, damit sich die neue Kraft rechnet, ist unglaublich, aber leider wahr! 

Am Ende eines jeden Jahres werden in einigen Jugendämtern die Mitarbeiter aufgefordert, installierte Hilfen für Pflegekinder und deren Pflegefamilien, aus Kostengründen, ersatzlos zu streichen. Wen das trifft, darf der Mitarbeiter entscheiden.

Es kann und darf nicht sein, dass Pflegefamilien, die innerhalb unseres Bundeslandes verziehen, Hilfen und Unterstützungen beim neuen zuständigen Jugendamt ersatzlos gestrichen bekommen. Bestandsschutz! 

Ebenso darf es nicht sein, dass in NRW Pflegefamilien in die Zuständigkeit eines anderen Jugendamtes umziehen müssen, um mit den Pflegekindern weiterhin als Familie zusammenleben zu können und zu dürfen. Beim „alten“ Jugendamt müssen sie „ihr Kind“ unsäglichen, fachlich nicht zu haltenden Diagnostiken zuführen oder sie müssen sich gutachterlichen Beurteilungen ihrer Erziehungstauglichkeit unterwerfen. Wenn das Gutachten zu Gunsten der Pflegefamilien ausfällt, gibt es aber leider trotzdem keine Ruhe. 

Auch wird das Pflegegeld von heute auf Morgen gestrichen, um auf die Pflegefamilien Druck auszuüben. Diese Fälle sind leider zunehmend!

Persönliche Haltungen und Loyalitätseinstellungen von Mitarbeitern im Jugendhilfesystem darf es in Sachen Kinderschutz nicht geben. Das zieht sich leider bis in die Leitungsebenen hinein.

 Zu 2:

Es fehlt eine unabhängige Fachaufsicht der Jugendämter.

Dem etablierten System mangelt es an Kontrolle, Aufsicht und Sanktionen, sowie oft die Bereitschaft zur Weiterbildung und Umsetzung aktueller Forschungsergebnisse.

Wir haben in NRW ca. 170 Jugendämter. Jedes Jugendamt arbeitet nach seinen eigenen Kriterien. 

Einige Jugendämter sind auf einem guten Weg; stellen ihre Konzeptionen für jeden sichtbar auf die Internetseite ihres Rathauses; stellen neue Mitarbeiter im Pflegekinderdienst ein und bedauern es zu tiefst, dass die Mitarbeiter, aus Geldmangel des Amtes,  nicht  an notwendigen Fortbildungen teilnehmen können. 

Die Folgen sind ständig wechselnde Mitarbeiter, hohe Krankenstände und regelmäßige Belastungsanzeigen.

Wir haben 2 Landesjugendämter in NRW. 

 

Fachaufsicht steuert nach oder greift ein.Bild von TeroVesalainen auf Pixabay

Fachaufsicht steuert nach oder greift ein.

Beide Häuser bieten u.a. auch Fortbildungen für die Mitarbeiter der Jugendämter an. Sie erarbeiten gemeinsam  Arbeitshilfen für die Jugendamtsmitarbeiter im Land in Zusammenarbeit mit Jugendämtern und PAN e.V. . Diese Arbeitshilfen werden aufwändig an alle Jugendämter/Mitarbeiter versendet und auf den Internetseiten der Häuser der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Wenn wir als Beistand mit den Pflegefamilien in den Jugendämtern unterwegs sind, kennen Mitarbeiter oft diese entsprechende Arbeitshilfen nicht.

Die Landesjugendämter sind fachlich gut informiert und unterstützen, auf Wunsch, auch Jugendamtsmitarbeiter. Sie haben einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und sind mit den unterschiedlichen Institutionen in NRW, auch mit PAN e.V., gut vernetzt und in ständigem Austausch. 

Doch leider sind die Landesjugendämter den örtlichen Jugendämtern gegenüber nicht weisungsgebunden! In Problemfällen haben sie nur eine beratende Funktion. 

 

Es geht nicht darum, Schuldige zu finden, sondern offensichtliche Strukturdefizite aufzuklären und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten und zeitnah umzusetzen.

 

Jedes Kind, das wir nicht schützen können, ist ein Kind zu viel. 

 

gez. Sylvia Olbrich, 1. Vorsitzende

gez. Susanne Schumann-Kessner, Geschäftsführerin

 

PAN NRW e.V.