Seite wählen

Anrechnung Pflegeversicherungsgeld

Endlich Klarheit!
Die Anrechnung des Pflegeversicherungsgeldes gemäß § 37 SGB XI auf das Pflegegeld gemäß § 39 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 SGB VIII ist untersagt worden.

Mit dem Beschluss vom 24.11.2017 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist nun endlich Klarheit geschaffen worden. Das Pflegegeld aus der Pflegeversicherung darf nicht auf das Pflegegeld im Rahmen der Vollzeitpflege angerechnet werden.

In der Vergangenheit haben Pflegfamilien erleben müssen, dass die Jugendhilfe zunehmend dazu übergegangen ist, das Geld, was den Pflegeeltern für die Beeinträchtigung des Pflegekindes aus der Pflegeversicherung gezahlt wurde, auf
das Pflegegeld der Jugendhilfe angerechnet wurde. Zum Jahresende haben vermehrt Pflegeeltern dieses für 2018 angekündigt bekommen und die ersten Familien haben nur das gekürztes Pflegegeld erhalten.

Wir verweisen hier auch auf den paten Artikel von Frau Schindler in der Ausgaben 1-2017- mit dem Titel  „Wie gewonnen, so zerronnen? – Altes und Neues von der Pflegeversicherung an der Schnittstelle zur Kinder – und Jugendhilfe“ Seite 39.
Betroffenen Pflegefamilien wird nun geraten, sofort eine Überprüfung ihrer Bescheide zu verlangen.

Wir danke der Pflegefamilie, die stellvertretend für alle anderen Pflegefamilien dieses Urteil erstritten hat. Ebenso bedanke wir uns bei Gila Schindler, Rechtsanwältin.

Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig BVerwG 5 C 15.16 vom 24.11.2017

 

PAN NRW e.V.