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Einstufung in eine Pflegestufe

Einstufung in eine Pflegestufe: Pflegekasse muss bei Verzögerung zahlen

Liegt bei Kindern Pflegebedürftigkeit (Grundpflege im Sinne des SGB XI) vor und benötigen sie über das altersmaß hinaus Hilfe bspw. beim Waschen, Kämmen, der hauswirtschaftlichen Versorgung, Mobilität usw., kann ein Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe bei der Krankenkasse gestellt werden. Ab Antragsstellung soll die Einstufung in eine Pflegestufe nur noch fünf Wochen dauern. Bei Überschreitung muss die Pflegekasse für jede Woche Verzögerung automatisch 70 Euro pro Woche an den Versicherten auszahlen. Die Prüfung kann durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), aber auch durch andere von der Pflegekasse beauftragte Prüfer erfolgen (§ 18).

Bei jeder Einstufungsprüfung wird der Versicherte zudem gefragt, ob er das ausführliche Gutachten bekommen möchte. Falls ja, schickt es die Pflegekasse direkt mit der Einstufungsentscheidung zu.

 

PAN NRW e.V.