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16 Jahre Geheimhaltung bei vertraulicher Geburt

16 Jahre Geheimhaltung bei vertraulicher Geburt

RP vom 4.07.2012

Aus einem Eckpunktepapier des Familienministeriums geht hervor, dass schwangere Frauen, die sich nicht in der Lage sehen, ihr Kind selbst großzuziehen, künftig in einem Krankenhaus „vertraulich“ entbinden sollen. Ihre Daten sollen bis zum 16. Geburtstag des Kindes unter Verschluss gehalten werden. Danach hat der Jugendliche das Recht, seine Abstammung zu erfahren.

Familienministerin Kristina Schröder beabsichtigt mit dieser neuen Regelung den Wunsch der Mutter nach Anonymität zu respektieren, gleichzeitig aber auch dem Recht des Kindes auf eigene Identität nachzukommen.

 

PAN NRW e.V.