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Formen der Vollzeitpflege

Formen der Vollzeitpflege

Die folgenden Pflegeformen sind immer Unterbringungen des Kindes in Vollzeitpflege, dies bedeutet, dass das Kind Tag und Nacht in der Pflegefamilie lebt.

Kurzzeitpflege

Eltern sind kurzfristig nicht in der Lage, ihr Kind zu versorgen. Hier besteht kein Erziehungsnotstand, sondern ein Versorgungsnotstand, weil Mutter/Vater z.B. im Krankenhaus, Kur etc. sind. Sobald Mutter/Vater wieder zuhause sind, geht das Kind in die Familie zurück.

Bereitschaftspflege

Der Aufenthalt des Kindes ist auch hier zeitlich begrenzt. Die Perspektive ist jedoch nicht klar. Entweder geht das Kind zur Herkunftsfamilie zurück, oder es wird in eine Dauerpflegefamilie, manchmal auch in ein Heim vermittelt. Häufig sind die Kinder in Bereitschaftspflege „in Obhut“ genommen worden, weil es eine Kindeswohlgefährdung in der Herkunftsfamilie gab und nun erst einmal die ganze Situation abgeklärt werden muss.

Wochenpflege

Hier werden die Pflegekinder im Haushalt der Pflegefamilie während der Woche Tag und Nacht oder nur an bestimmten Tagen betreut. Die Gründe für die Wahl dieser Betreuungsform liegen meist in ungünstigen und unregelmäßigen Arbeits- und Ausbildungszeiten oder entfernten Arbeitsorten der Eltern des Kindes.

Vollzeitpflege in befristeter Unterbringung

Aufenthalt des Kindes in einer Pflegefamilie mit der klaren Perspektive der Rückkehr des Kindes in seine Herkunftsfamilie. Diese ist für eine gewisse Zeit nicht in der Lage, das Kind weiter selbst zu erziehen und zu versorgen, möchte dies aber in überschaubarer Zukunft wieder tun. Darüber hinaus ist die Beziehung des Kindes zu seinen Eltern und umgekehrt so, dass eine Zukunftsperspektive besteht und die Eltern weiter die Hauptbezugspersonen für das Kind bleiben wollen und sollen.

Die Pflegeeltern müssen in dieser Pflegeform eng mit den Herkunftseltern zusammen arbeiten.

Dauerpflege in unbefristeter Unterbringung

Diese Pflegeform ist eine dauerhafte (langjährige) Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie. Das Kind lebt dort bis zur Verselbständigung. Die Pflegeeltern sind die Hauptbezugspersonen für das Kind.

Sonderpflege – Erziehungsstellen

Sonderpflegestellen sind Pflegefamilien, bei denen Kinder mit besonderen Bedürfnissen leben. Diese Pflegeeltern haben eine entsprechende pädagogische Ausbildung und/oder verfügen über langjährige Erziehungserfahrung. Hier werden behinderte, stark entwicklungsbeeinträchtigte oder ältere Kinder dauerhaft untergebracht. Diese Kinder haben einen besonderen erhöhten Erziehungsanspruch an die Pflegeeltern. Sonderpflegestellen bzw. Erziehungsstellen werden in ihrer Arbeit besser beraten und unterstützt und erhalten auch bessere finanzielle Leistungen.

 

PAN NRW e.V.