Seite wählen

Gebührenbefreiung bei Führungszeugniss

Gebührenbefreiung bei der Beantragung eines Führungszeugnisses für Vollzeitpflegepersonen

Immer wieder werden Pflegeeltern zur Kostenübernahme eines Führungszeugnisses bei Vollzeitpflege herangezogen.
Da der Gesetzgeber dies so nicht gewünscht hat, veröffentlichen wir hier das entsprechende Merkblatt der Justiz zur Gebührenfreiheit für Vollzeitpflegepersonen.
Wir hoffen, damit zu einer einheitlichen Vorgehensweise beitragen zu können.
>>> DOWNLOAD <<<

 

PAN NRW e.V.