Seminare und Fachtage 2013
Liebe Adoptiv- und Pflegeeltern, auch im Jahr 2013 möchten wir wieder Seminare und Fachtage zu unterschiedlichen Themen für Sie anbieten. Unsere Seminare richten sich nicht nur an Pflegeeltern, sondern auch gleichzeitig an Adoptiveltern, da der Rucksack der Kinder der gleiche ist. Wenn Sie Wünsche und Themenvorschläge haben, nehmen Sie Kontakt mit uns unter der Telefonnummer 0211-1799-6380 auf. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
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Was traumatisierte Kinder uns über Leid, Liebe und Heilung lehren können und erprobte Tipps für die oft so kraftzehrenden Zeiten in unserem Alltag Termin: 20. April 2013 |
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Recht: „Basiswissen rund ums Pflegekind“ und „Erbrecht – rund um Pflegekinder“ Termin: 27. April 2013 |
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Fachtag "Traumatisiert." Bedeutung und Folgen bei Pflege- und Adoptivkindern Termin: 01. Juni 2013 |
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Stärkung macht den (All)-Tag- Adoptiv- und Pflegeeltern mit ihren Kindern – Möglichkeiten der Stärkung Termin: 08. Juni 2013 |
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Geistige Behinderung oder Trauma? Termin: 08. Juni 2013 |
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Fachtag "Junge Volljährige" Termin: 09. November 2013 |
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Jubiläumsveranstaltung 30 Jahre PAN e.V. Termin: 19. November 2013 |
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Fachtag "Trauma-Kind-Schule: Trauma und das Problem, aus Erfahrungen zu lernen" Termin: 23. November 2013 |
Der neue paten (1/2013)

Liebe Leserinnen und Leser,
den Leitbeiträgen in diesem paten ist gemeinsam, dass Vormundschaft darin eine besondere Rolle spielt. Bei Pflegekindern entsteht durch die Vermittlung in eine neue Familie immer die Situation, dass die Personensorge „auseinanderfällt“ und im Zusammenwirken mehrerer Personen ausgeübt wird, im Idealfall zum Wohl des Kindes. Je älter ein Kind wird, umso mehr muss es gehört und sein Wille berücksichtigt werden. Beim Willen kommt es darauf an, ob dieser frei, selbstverantwortlich und selbstbestimmt gebildet werden kann oder ob das Kind manipulativ beeinflusst wird, auch, ob es Reife und Urteilsfähigkeit vor der zu treffenden Entscheidung schon erlangt hat.
Mit dem Erreichen der Volljährigkeit endet die Vormundschaft oder Personensorgerechtspflege. Einige Teilbereiche sind altersabhängig, bspw. Religionsmündigkeit (uneingeschränkt ab Vollendung des 14. Lebensjahres) oder die Geschäftsfähigkeit (teilweise Geschäftsfähigkeit zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr). Die Alltagssorge liegt per Gesetz (§ 1688 BGB) immer bei Pflegeeltern, aber wichtige Entscheidungen (Schule, Operationen, ärztliche Eingriffe, Impfungen, Auslandsaufenthalte, Ausbildungsverträge, Anträge bei Behörden usw.) bedürfen der Erörterung im Hilfeplan mit dem Jugendamt und der Zustimmung des Personensorgerechtsinhabers, also des Vormundes oder der Eltern. Bei etwa einem Drittel der Pflegekinder gibt es Eingriffe in das elterliche Sorgerecht und somit einen Amtsvormund oder einen privaten Vormund.
Seminarprogramm der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes herunterladen.
Pflege- und Adoptivfamilien im Fokus
Der Verband trägt den Namen PAN Pflege- und Adoptivfamilien NRW e.V.
Wer wir sind:
Wir sind ein Zusammenschluss von Pflege- und Adoptivfamilien in örtlichen und überörtlichen Gruppen sowie Selbsthilfe-Initiativen in ganz Nordrhein-Westfalen.

