Rechtsseminar für Pflegeeltern Thema: „ Das FamFG – Erste Auswirkungen , die neue Rolle von Pflegeeltern und Jugendamt, Ergebnisse und Strategien“ Referentin: Claudia Marquardt, Fachanwältin aus Köln Datum: 2.10.2010 Veranstaltungsort: PAN Geschäftsstelle, Walzwerkstraße 14 in 40599 Düsseldorf von 10:00 bis 14:00 Uhr Teilnehmergebühren: 15.- € für PAN Mitglieder 20.- € für Nicht- Mitglieder Anmeldungen können ab sofort in unserer Geschäftsstelle unter der Tel. Nr.: 0211-1799-6380 oder per Mail :
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entgegengenommen werden. Bitte überweisen sie die Teilnehmergebühr bis zum 28.09.2010 auf das Konto: 423 811 45 BLZ: 334 500 00 bei der Sparkasse Hilden Ratingen Velbert. Bei späterer Überweisung kann ihre Platzreservierung nur berücksichtigt werden, wenn noch nicht alle Plätze vergeben sind. Neu gewählter Vorstand: Liebe Mitglieder und PAN Interessierte, in unserer Mitgliederversammlung am 8.05.2010 wurden folgende Personen in den „neuen“ Vorstand gewählt: Geschäftsführender Vorstand: - Uschi Willms bleibt auch weiterhin 1. Vorsitzende, aus der PAN Gruppe Hilden - Thomas Wailersbacher, Stellvertreter, aus der PAN Gruppe Krefeld - Uschi Lork, Schatzmeisterin, aus der PAN Gruppe Gelsenkirchen Schriftführerin: -Annegret Naves, Einzelmitglied Beisitzer: -Rolf Schmitz, aus der PAN Gruppe Bergheim -Claudia Bortz, Einzelmitglied -Annette Ortes, Einzelmitglied -Anke Völkel, Einzelmitglied Sobald der „neue“ Vorstand in das Vereinsregister eingetragen ist, werden wir die Änderung auch auf unserer Internetseite aufnehmen. paten 2-2010 Liebe.Pfege und Adoptiveltern, liebe Gäste, der Übergang vom Jugendlichen- in das Erwachsenenleben ist in der modernen Gesellschaft komplizierter und schwieriger denn je geworden. Es bedarf der vielfältigen Orientierungshilfen für einen jungen Menschen, Hilfen und Rückhalt, die in der Regel auch tief gehend aus der Familie heraus getragen werden. Kaum ein Jugendlicher hat mit der Entwicklung seiner Persönlichkeit abgeschlossen, wenn er 18 Jahre alt wird. Aber nicht selten müssen wir mit anschauen, dass gerade einmal volljährig gewordene Pflegekinder buchstäblich und pünktlich zum sehnlich erwarteten Geburtstag aus der Jugendhilfe förmlich „herausgeschmissen“ werden. Das ist ein Ärgernis für engagierte Pflegeeltern, nicht selten initiiert von spareifrigen Mitarbeitern der Jugendbehörden. Dabei wird meist übersehen, dass der Gesetzgeber Aussteiger ebenso verhindern wollte wie abgebrochene Ausbildungen und die Erfolgsaussichten für einen positiven Werdegang mit dem SGB VIII gestärkt hat – sogar bis zum 27. Lebensjahr! Das von Manfred Busch und Gerhard Fieseler aktualisierte Rechtsgutachten ist hoffentlich für all jene Pflegefamilien und deren -kinder eine Hilfe, wenn notwendige Leistungen bewilligt werden sollen und beinhaltet eine Fülle von Argumenten. Es ermutigt sogar, die juristische Auseinandersetzung zu führen, wenn sie sich nicht vermeiden lässt. Dabei übersehen wir natürlich nicht, dass die Hilfe für jugendliche Pflegekinder in eine sehr anstrengende Phase des Zusammenlebens fällt, die sowieso nicht einfach zu bewältigen ist. Über die besonderen Entwicklungsaufgaben schreibt in diesem Heft Ingrid Wölfel, eine mit Pflegefamilien sehr erfahrene Praktikerin. Wir freuen uns, wenn die Mischung aus Erfahrungsberichten und Informationen die Zustimmung unserer Leser findet. Schreiben Sie uns Ihre Meinung, damit wir so ausgewogen wie möglich auf die Interessen unserer Leserschaft eingehen können. Zwei sehr interessante Urteile können wir Ihnen in diesem paten präsentieren: Umgangsausschluss – ein bei misshandelten Kindern zentraler Faktor auf dem Weg der Genesung – ist möglich, entgegen immer wieder geäußerten, anderslautenden Behauptungen, wenn das betroffene Kind sonst in seiner Entwicklung gefährdet wird. Und: der Bundesgerichtshof hat den Schutz der pflegefamiliären Bindungen mit einem neuen Urteil gestärkt. Ob auch der Gesetzgeber bei den zukünftigen Vorhaben gut beraten wird, wenn es beispielsweise um Änderungen im Vormundschaftsrecht, die Kontinuitätssicherung (§ 1632a BGB) oder die Abschaffung des § 86.6 (örtliche Zuständigkeit für Pflegeeltern) geht, wird sehr davon abhängen, ob die Interessenverbände sich weiterhin unabhängig und überzeugungsstark gegenüber lobbyistisch motivierten Wortmeldungen abgrenzen können. Es ist wichtiger denn je, Politiker für die Belange der benachteiligten Kindern zu gewinnen. Wir bemühen uns nach Kräften, an diesem Prozess mitzuarbeiten und berichten im kommenden paten. Viel Freude beim Lesen.... Wenn Sie noch kein PAN Mitglied oder ein PAN Abonnent sind können Sie den paten auch einzeln unter der Tel. Nr. 0211-1799-6380 oder unter
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bestellen. Neue für alle Pflegekinder wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Claudia Marquardt und Ricarda Wilhelm Fachanwältinnen für Familienrecht
Es ist in einem unserer Fälle eine sehr bedeutsame Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ergangen. (weiter zum Artikel Verbleibensanordnung)
Bundesverdienstkreuz für Uschi Lork 
Am 10. März 2010 hat Oberbürgermeister Frank Baranowski in Gelsenkirchen dem PAN Gründungsmitglied Uschi Lork auf Vorschlag des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Seit 1978 ist Uschi auf Orts-, Landes- und Bundesebene ehrenamtlich im Vereinswesen aktiv. Sie ist Gründungsmitglied der Initiative Gelsenkirchener Adoptiv- und Pflegefamilien e.V., der Vereinigung der Pflege- und Adoptiveltern im Lande NRW e.V. (heute PAN e.V.) und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien (KiAP). Über viele Jahre war sie Schatzmeisterin im PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und sie war die einzige Frau im Komitee der International-Foster-Care-Konferenz (IFCO) 1994 in Berlin. Nach wie vor ist Uschi als stellvertretende Vorsitzende bei PAN sehr aktiv und beteiligt sich rege an den Vorstandssitzungen. Uschi hat Broschüren geschrieben und im Jahr 2008 an der Überarbeitung der Grundinformationen für Pflegeeltern mitgearbeitet. Von ihrem enormen Erfahrungswissen über viele Jahrzehnte profitiert PAN – und letztendlich die Pflegekinder und Pflegeeltern – bis heute. Viele Pflegekinder können auf Uschi zurückblicken. Seit 1995 hatte sie mehr als 100 Kinder in Bereitschaftspflege in ihrer Familie. Für ihr „Lebenswerk“ bedankte sich der Oberbürgermeister bei der mittlerweile 72-jährigen im Rittersaal von Schloss Horst insbesondere für die Aufnahme von Kindern, die in ihrer Ursprungsfamilie nicht aufwachsen konnten. Uschi Lork ist Mutter eines leiblichen Sohnes, einer Adoptivtochter und einer Pflegetochter. Sie war über Jahrzehnte als Bereitschaftspflegemutter tätig und wurde gewürdigt für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement, die Gründung der Pflegeelterngruppe Gelsenkirchen und die Vernetzung mit anderen Initiativen und Vereinen. Seit 1985 organisiert sie Fortbildungen und Seminare für Pflegeeltern, sowie Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche aus Pflegefamilien. Uschi Lork steht auch weiterhin als Ansprechpartnerin für das Jugendamt zur Verfügung und leistet vielerlei Verbandsarbeit. Sie hat sich im sozialen, im caritativen und im mitmenschlichen Bereich verdient gemacht und zeichnet sich durch ein hohes Maß an Belastbarkeit aus. Liebe Uschi, wir gratulieren Dir ganz herzlich! PAN, der Vorstand Editorial aus dem neuen PATEN
Liebe Leserinnen und Leser, am 1. März erreichte uns ein Mail aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit der Nachricht, dass ein Forschungsprojekt einhellig zu dem Ergebnis kam, den § 86 Abs. 6 SGB VIII abzuschaffen. Die Diskussion um § 86 Abs. 6 ist nicht neu. Er sollte bereits im Jahr 2004 „gekippt“ werden, um das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, aber vielfach eben auf Kosten der Dauerpflegekinder, wie Praktiker gut belegen konnten. |